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Diskussionsabend über „Die CORONA EPEDEMIE- Wie viel wert ist ein Mensch" mit Univ. Prof. DDr. Matthias BECK am 17. Juni 2020

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Die ABS konnte sich glücklich schätzen, den Theologen und Medizinethiker Matthias BECK als Gast bei diesem Diskussionsabend über das hochaktuelle und emotional diskutierte Thema im Zusammenhang mit der CORONA Krise begrüßen zu können.Die frühere "Graue Eminenz" der Europäischen Kommission (Prof. Dr.) Martin SELMAYR bescherte den Gästen der ABS bei seinem Vortrag am 21. Februar in der Diplomatischen Akademie mit beeindruckender Rhetorik einen von Optimismus getragenen Motivationsschub in Sachen Europa.

Nach einem Impulsreferat von Beck wurde aus dem Abend eine hochinteressante, bereichernde und viele Aspekte umfassende Aussprache in einem vollen Haus des Café Ministeriums.
Der Moderator wies zu Beginn darauf hin, dass diesmal nicht primär „Fragen“ ,sondern Meinungen, Kommentare ,Zustimmung und auch Widerspruch zu den Ausführungen Becks gefragt seien. Die Diskussion solle offen und ohne Tabus geführt werden ,wobei es keine „falschen“ Ansichten geben könne.
Zu Beginn der Bewältigung der Krise in Österreich Beginn/Mitte März 2020 stellte die Bundesregierung den „Schutz des menschlichen Lebens“-und hier besonders der gefährdeten Gruppen ,sprich alte Menschen in den absoluten Mittelpunkt des Handelns.
So einfach richtig diese Politik zu dieser Zeit auch war, niemand konnte die wirtschaftlichen. Sozialen-aber auch psychischen und allgemein menschlichen Auswirkungen der verordneten Isolation vorhersehen. Heute-Monate danach, weiß man mehr und man muss sich daher harten und unangenehmen Fragen stellen.

Einige dieser Fragen und Gedanken stellte der Moderator in den Mittelpunkt seiner Einleitung wie folgt:
Was zählt bei der Bekämpfung der Pandemie mehr- der Lebensschutz oder die Freiheit des Menschen ?
-Der Präsident des deutschen Bundeverfassungsgerichtes VOSSKUHLE ist der Auffassung SCHÄUBLES(kein absoluter Gegensatz zwischen Schutz des Lebens und der Freiheit..) insofern beigestanden, als er dessen Aussage im juristischen Sinne für zutreffend hält.
Hingegen sagt der berühmte deutsche Philosoph Jürgen HABERMAS ,es beunruhige ihn, wie nun auch Juristen den Lebensschutz relativieren…
Schäubles Argument ist: „Kein Grundrecht gilt grenzenlos-sie können miteinander kollidieren. In diesem Sinne sind viele prominente Juristen, aber auch Mediziner und Ethiker der Ansicht, dass bei einer „Verabsolutierung des Lebensschutzes“ die erheblichen sozialen, physischen ,seelischen, kulturellen Schäden-klammern wir einmal die Wirtschaft aus- als Nebenfolgen der Quarantänepolitik nicht adäquat in Rechnung gestellt werden.

Schon der deutsche Ethikrat hatte festgestellt: „Der gebotene Schutz menschlichen Lebens gilt nicht absolut: ein „allgemeines Lebensrisiko“ sei von jedem zu akzeptieren“.
Wenn es hingegen überhaupt einen absoluten Wert gibt, dann ist das die „Würde des Menschen“. Sie ist unantastbar - Aber: sie schließt nicht aus, dass wir sterben müssen
(besonders relevant bei der Diskussion der Sterbehilfe, di am Abend des 16.Juni in ORF III in KREUZ/QUER treffend geführt wurde und wo Matthias Beck zu Wort kam.)

Der bekannte deutsche Rechts Theoretiker Klaus GÜNTHER sagt treffend:“ Die Notwendigkeit, Grundrechte abzuwägen ,ergibt sich aus dem Umstand ,dass es mehr als e i n Grundrecht gibt und kein Grundrecht grenzenlos gilt .Sie können miteinander kollidieren“.
Dazu ist aber zu beachten: Die eigentliche Abwägung zwischen zwei oder mehreren Rechten wie Lebens und Gesundheit gegen Freiheit vorgeschaltet ist aber die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs.
Dafür-und damit komme ich zum Anfang zurück:
Bei all diesen Schritten hat der Staat-der Gesetzgeber, die Gesundheitsverwaltung eine EINSCHÄTZUNGSPRÄROGRATIVE, die zu Beginn der Maßnahmen gegen die Pandemie auch ausgeübt wurde….
In diesem Sinne ist aber auch eine weitere Frage relevant: Wie steht es mit dem „Generationenvertrag“ ?Ist es wirklich gerechtfertigt, dass der Staat den Schutz der ALTEN so verabsolutiert, wie geschehen: wenn es das tut, dann bedenkt er nicht, die ungeheuren (potentiellen) negativen Auswirkungen für junge Menschen im beruflichen, sozialen, psychologischen und materiellen Sinn….

Die umfassenden Aussagen und überzeugenden Matthias Becks bei dem Diskussionsabend im Theologischen Medizinischen und Philosophischen hier widerzugeben ,ist nicht möglich. Nur so viel:
Bei allen Betrachtungen steht der MENSCH im Mittelpunkt. Ein zentraler Punkt des Lebens kommt aus der griechischen Philosophie. Es sind die vier Tugenden des ARISTOTELES:
KLUGHEIT ,GERECHTIGKEIT,TAPFERKEIT UND MASS.
Bei der Klugheit heiß es :„Quidquid agis,prudenter agas et respice finem“(Was immer Du tust ,tue es klug und bedenke das Ende)
Nach Beck stand bei der Bekämpfung des Virus auch die medizinische Frage im Vordergrund das Gesundheitssystem –hier vor allem die Spitalskapazitäten nicht in einer Weise zu überlasten, dass zu dem gefürchteten System der „TRIAGE“, der Priorisierung medizinischer Hilfeleistungen nach den Überlebenschancen der Menschen kommen könnte.
Beck bejaht aus Überzeugung das unantastbare Prinzip der Unantastbarkeit der Würde des Menschen, wie es im deutschen Grundgesetz und auch im EU-Lissabon Vertrag verankert sei .Aus diesem Grundsatz ergibt sich für ihn alles weitere: Der MENSCH hätte stets im Mittelpunkt aller Betrachtungen zu stehen. Eine Güterabwägung in diesem Bereich lehnt Beck ab.
Das bedrückende zum Schluß: Alle stimmten Matthias Beck zu, dass das Corona- Virus noch längst nicht besiegt sei und wir mit einem weiteren Ansteigen oder einer neuen Welle zu rechnen haben. Daher behalte die oberste Maxime des Schutzes des menschlichen Lebens weiterhin seine Gültigkeit.

Nach langer Zeit der ungewohnten Veranstaltungskarenz der ABS begannen wir mit einem Lichtblick der Diskussionskultur in unserer Gesellschaft- die Vielfalt des Angebotes für Ihre Mitglieder konnte wieder einmal unter Beweis gestellt werden.

 

Alexander Christiani

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